Präsenzveranstaltungen an Volkshochschulen und Bildungsstätten sind zunächst bis zum oben genannten Termin untersagt und finden nicht statt.
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Die Gebühren für die Kurse des Frühjahrs-Programms 2021 sind eine Woche nach Kursbeginn zu überweisen.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de
Frank Feier / Leiter VHS-Bargteheide
Stand: 12.04.2021
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