Teilnahmebedingungen der Volkshochschule der Stadt Bargteheide
(Anlage 1 zur Satzung der Volkshochschule in der Fassung vom 18.07.2018)
§ 1
Teilnahme
An den Veranstaltungen der VHS kann jeder teilnehmen. In der Regel können Kurse und Seminare ab dem 14. Lebensjahr besucht werden.
§2
Anmeldung
(1) Für alle Lehrveranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Eine Anmeldung ist auf folgenden Wegen möglich:
a) per Online-Buchung
b) per Post
c) per E-Mail
d) mit Fax
(2) Teilnehmer*innen erhalten nach Kursanmeldung einen Gebührenbescheid auf Grundlage der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide und i.V.m. der gültigen Gebührenordnung. Eine gesonderte schriftliche Anmeldebestätigung seitens der Volkshochschule erfolgt nicht.
(3) Insofern ein Kurs / eine Veranstaltung nicht stattfindet, erfolgt eine Kurs-/Veranstaltungsabsage in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Weise.
(4) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung.
§ 3
Um- bzw. Abmeldung
(1) Um- und Abmeldungen müssen bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich in der VHS-Geschäftsstelle eingegangen sein.
(2) Bei Wochenendseminaren und EDV-Lehrgängen gelten gesonderte Abmeldefristen. Hier beträgt die Abmeldefrist eine Woche.
(3) Eine Abmeldung ist nur schriftlich im Rahmen der angegebenen Abmeldefrist möglich, andernfalls ist das Teilnehmerentgelt in voller Höhe zu entrichten. Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
(4) Um- und Abmeldungen bei den Lehrkräften sind unwirksam.
§ 4
Mindestteilnehmerzahl
Kurse können i.d.R. nur bei einer Mindestbeteiligung von 10 zahlenden Personen stattfinden.
Trifft die Leitung der VHS Bargteheide im Einzelfall eine andere Entscheidung, kann eine Stundenkürzung oder Gebührenumlage erforderlich sein.
§ 5
Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt. Für Bescheinigungen aus zurückliegenden Semestern wird eine Gebühr von 2,50 € nach städtischer Gebührensatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erhoben.
§ 6
Entgelte
Gebühren werden gem. Gebührenordnung vom 18.07.2018 erhoben.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Teilnahmebedingungen treten am 18.07.2018 in Kraft.
Bargteheide, 01.07.2018
Birte Kruse-Gobrecht
Bürgermeisterin
Bitte überweisen Sie die Teilnahmekosten bis zum Kursbeginn unter Angabe von Teilnehmername und Kursnummer auf das folgende Konto der Stadtkasse Bargteheide.
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE15 2005 0550 1217 1634 25
BIC: HASPDEHHXXX