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Satzung

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18.07.2018

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl-H. S. 514) und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 25.03.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18.07.2018 erlassen:

§ 1

Allgemeines

(1) Die Volkshochschule Bargteheide ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bargteheide. Sie trägt den Namen „Volkshochschule der Stadt Bargteheide“.

(2) Die Volkshochschule hat zur Erfüllung der laufenden Verwaltungsaufgaben eine Geschäftsstelle.

(3) Die Volkshochschule ist überparteilich und überkonfessionell.

(4) Sie ist Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen Schleswig- Holstein e.V.

§ 2

Aufgaben

(1) Die Volkshochschule (VHS) als kommunales Zentrum der Weiterbildung dient der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens. Sie hat die Aufgabe, Erwachsenen und Heranwachsenden den Zugang zur Wissensvermittlung und Bildung in den Bereichen Politik, Umwelt, Arbeit und Beruf, Gesellschaft, Sprachen, Gesundheit und Kultur zu ermöglichen. Die Volkshochschule bietet Möglichkeiten der gesellschaftlichen Reflexion, der personalen Selbstverwirklichung, der beruflichen Qualifikation und des schulischen Anschlusslernens.

(2) Die VHS erstellt zur Verwirklichung ihrer Aufgaben ein entsprechendes Angebot an Kursen und Veranstaltungen und führt es durch.

§3

Leitung der Volkshochschule

Die Leitung der Volkshochschule wird von der Stadt bestellt. Sie ist für die pädagogische, personelle, finanzielle und organisatorische Leitung sowie für die bedarfsgerechte Entwicklung der Volkshochschule verantwortlich.

Zu diesem Zweck sind ihr insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:

a) Erarbeitung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die Arbeit der VHS,

b) Planung und Kontrolle der Angebote der VHS; innovative Entwicklung und bedarfsgerechte Anpassung der Angebote; Erkundung neuer Geschäftsfelder, Akquisition von Teilnehmern,

c) Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Volkshochschulen Schleswig- Holstein e.V., öffentlichen Einrichtungen, sonstigen Verbänden, Vereinen und Institutionen sowie mit den Wirtschaftsbetrieben,

d) Budgetplanung sowie die Verfügung über die im Haushaltsplan für die Volkshochschule bereitgestellten Mittel,

e) Auswahl, Verpflichtung und Beratung sowie die Vereinbarung der Honorare der Kursleitungen und Referent*innen.

§ 4

Kursleitungen und Referent*innen

1. Kursleitungen und Referent*innen üben ihre Tätigkeit an der Volkshochschule nebenberuflich aus. Kursleitungen erhalten jeweils für die Dauer eines Arbeitsabschnittes, Referent*innen für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag. Die Kursleitungen und Referent*innen erhalten Honorare nach den Bestimmungen der Honorarregelung vom 07.06.2012.

§ 5

Teilnehmer*innen

Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Bargteheide gelten die als Anlage 1 dieser Satzung beigefügten Teilnahmebedingungen.

§ 6

Gebühren

Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen werden Gebühren gemäß der als Anlage 2 dieser Satzung beigefügten Gebührenordnung erhoben. Es handelt sich bei den Gebühren um eine öffentlich-rechtliche Forderung.

§ 7

Hausrecht, Ausschluss von Kursen/Veranstaltungen

1. Das Hausrecht in den von der Volkshochschule benutzten Unterrichtsräumen wird durch die Leitung der Volkshochschule wahrgenommen und kann im Kursbetrieb auf die Kursleitung delegiert werden.

2. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Satzung können Benutzer*innen von der Teilnahme an Angeboten der Volkshochschule dauerhaft oder auf eine bestimmte Zeit ausgeschlossen werden.

3. Teilnehmer*innen, in deren Wohnung jemand an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit erkrankt ist, dürfen Veranstaltungen während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen.

§ 8

Haftung

1. Die Benutzung der Unterrichtsräume einschließlich aller Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Unfall- und Sachdeckungsschutz bestehen nur entsprechend den Bestimmungen der Schaden regulierenden Stelle. Darüber hinaus ist jegliche Haftung der Stadt Bargteheide - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Geld- oder Wertgegenstände sowie Fahrzeuge nebst Inhalt auf den Abstellplätzen vor den Unterrichtsgebäuden.

2. Die Kursteilnehmer*innen haben für alle Schäden, die durch ihr Verschulden verursacht werden, aufzukommen.

3. Ungeachtet dieser Absätze gelten die Haftungsbestimmungen der die Unterrichtsräume betreffenden Benutzungsordnungen.

§ 9

Fundgegenstände

Gegenstände, die in den Unterrichtsräumen gefunden werden, sind beim zuständigen Hausmeister oder in der Geschäftsstelle der Volkshochschule abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

§ 10

Datenverarbeitung

Art. 1

§ 10 (Datenverarbeitung) der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18.07.2018 wird wie folgt geändert:

(1) Die Volkshochschule erhebt von den Kursleitungen, Veranstaltungsleitungen, Referenten*Innen sowie von den Kursteilnehmenden und Veranstaltungsteilnehmenden Daten zur Verarbeitung und Speicherung in einem automatisierten Datenverarbeitungsverfahren. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage dieser Satzung gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 – in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LDSG SH) vom 02.05.2018, gültig ab 25.05.2018. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Kurse und Veranstaltungen sowie des Anmeldeverfahrens, Abrechnungsverfahrens und der damit verbundenen Statistiken verwendet. Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs dürfen die notwendigen Daten an die Stadtkasse Bargteheide und für Vollstreckungsverfahren dürfen die notwendigen Daten an die jeweilige Vollstreckungsbehörde übermittelt werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen.

(2) Es werden folgende Daten erhoben:

a) Name, Vorname, Titel

b) Geburtsdatum

c) Geschlecht

d) Anschrift

e) Telefonnummer/Telefaxnummer

f) E-Mail-Adresse

g) Daten des Anmeldevorganges inkl. ggf. Kontoverbindung

(3) Die Daten werden frühestens zwei, spätestens jedoch drei Jahre nach der letzten Kurs- / Veranstaltungsanmeldung zum Jahresende gelöscht, sofern keine offenen Forderungen bei der Volkshochschule bestehen. Die Frist hierfür beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die letzte Kurs- / Veranstaltungsanmeldung erfolgt ist.

(4) Der Einsatz von technikunterstützter Informationsverarbeitung ist zulässig.

Protokollnotiz: Die bei Anmeldung für einen Kurs / für eine Veranstaltung abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten, wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum, kann kein Vertrag geschlossen werden. Das Geburtsdatum wird erhoben, um sicherzustellen, dass die Kursteilnehmenden und Veranstaltungsteilnehmenden volljährig sind, bzw. um bei Minderjährigkeit ggf. etwaige Vorkehrungen treffen zu können. Für besondere Kurse und Veranstaltungen, z.B. Eltern-Kind-Kurse, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein. Die Abfrage der Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt im berechtigten Interesse der Volkshochschule, um die Kurs- und Veranstaltungsteilnehmenden bei Kurs- / Veranstaltungsänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Ansonsten ist in diesem Fall ggf. eine rechtzeitige Information nicht sichergestellt. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen auf die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit der Volkshochschule.

Art. 2

Inkrafttreten: Diese Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18.07.2018 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Die übrigen Regelungen der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18.07.2018 bleiben weiterhin in Kraft.

Art. 3

Ausfertigungsvermerk: Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18.07.2018 wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Inkrafttreten

Gebühren und Auslagen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen erhoben.

Bargteheide, den 01.04.2021

Birte Kruse-Gobrecht

Bürgermeisterin