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Anmeldeverfahren

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Semesterprogramm und Teilnahmebedingungen lesen.
Bei Fragen: Lassen Sie sich von uns beraten.

Anmelden
 

Für alle Lehrveranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Eine Anmeldung ist auf folgenden Wegen möglich:

Falls Sie keine Online-Buchung vornehmen möchten, können Sie hier eine Anmeldekarte einsehen und hier herunterladen:


Sie bekommen von uns in der Regel keine schriftliche Bestätigung. Sie werden nur informiert, wenn ein Kurs/Seminar belegt ist oder ausfällt.

Bitte überweisen Sie die Teilnahmergebühr erst nach Erhalt des Gebührenbescheids unter Angabe von Teilnehmername, Kursnummer und Kassenzeichen auf das folgende Konto der Stadtkasse Bargteheide.

Sparkasse Holstein    

BIC: NOLADE21HOL    

IBAN: DE88 2135 2240 0130 2750 02


Teilnahmebedingungen
 

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen der VHS Bargteheide.

An den Veranstaltungen der VHS kann jeder teilnehmen. In der Regel können Kurse und Seminare ab dem 14. Lebensjahr besucht werden.

Anmeldung und Bezahlung
 

Für alle Lehrveranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Seitens der Volkshochschule erfolgt keine schriftliche Bestätigung. Sie werden nur informiert, wenn ein Kurs / Seminar belegt ist oder ausfällt.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung.

Bitte überweisen Sie die Teilnahmergebühr erst nach Erhalt des Gebührenbescheids unter Angabe von Teilnehmername, Kursnummer und Kassenzeichen auf das folgende Konto der Stadtkasse Bargteheide.

Sparkasse Holstein    

BIC: NOLADE21HOL    

IBAN: DE88 2135 2240 0130 2750 02

Abmeldung
 

Um- und Abmeldungen müssen bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich in der VHS-Geschäftsstelle eingegangen sein.

Bitte beachten Sie die gesonderten Abmeldefristen bei Wochenendseminaren und EDV-Lehrgängen. Hier beträgt die Abmeldefrist eine Woche.

Eine Abmeldung ist nur schriftlich im Rahmen der angegebenen Abmeldefrist möglich, andernfalls müssen die Kosten in voller Höhe entrichtet werden. Nichtteilnahme am Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Um- und Abmeldungen bei den Lehrkräften sind unwirksam.

Ermäßigung
 

Gegen Nachweis erhalten Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte ab 50 %, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, Empfänger von Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII, Empfänger von Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetzes und Erwerbslose sowie Inhaber*innen der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein eine Kostenermäßigung. Liegt der Volkshochschule Bargteheide ein entsprechender Nachweis nicht vor, werden die vollen Kosten berechnet.

PC- und EDV-Kurse, Kochkurse, Fortbildungskurse für Erzieher*innen und Bildungsurlaube sind als Kleingruppenkurse konzipiert und somit nicht ermäßigungsfähig.

Gebühren
 

(1) Gemäß § 6 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide werden für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Bargteheide folgende Gebühren erhoben:

Kurse Gebühr pro Unterrichtseinheit (UE) / Ermäßigte Gebühr pro Unterrichtseinheit (UE)

Allgemeine Kurse Politik 2,40 € / 1,60 €

Allgemeine Kurse Sprachen 2,90 € / 1,90 €

Kleingruppe Sprachen

(mindestens 8 Personen) 3,60 € / 2,20 €

Kreativkurse

Kultur und Gestalten 2,90 € / 1,90 €

Kleingruppe Kreativkurse Kultur und Gestalten (mindestens 8 Personen) 3,40 € / 2,10 €

Gesundheitskurse (auch Yoga)

Gesundheit und Fitness 4,10 € / 2,70 €

Kommunikationskurse Gesellschaft 4,10 € / 2,50 €

PC-Kurse Beruf und Karriere sowie Bildungsurlaube 5,10 € / Keine Ermäßigung

Fortbildungskurse für Erzieher*innen 13,00 € / Keine Ermäßigung

(2) Aufgrund der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) werden die Gebühren ab dem Jahr 2021 für Kurse und Veranstaltungen der Volkshochschule Bargteheide, die nicht nach § 4 UStG befreit sind, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

(3) Die Entscheidung über die Höhe der Gebühr pro Unterrichtseinheit gem. zuvor dargestellter Gebührentabelle für den angebotenen Kurs obliegt der Leitung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide.

(4) Die Teilnehmergebühr ist binnen zwei Wochen nach Zugang des Gebührenbescheides zu entrichten.

(5) Die Nichtzahlung der Gebühr führt zum Ausschluss von dem angemeldeten Kurs / von der angemeldeten Veranstaltung.

Inkrafttreten: Diese 1. Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide vom 18. Juli 2018 außer Kraft.

Gebühren und Auslagen, die vor Inkrafttreten dieser Gebührenordnung entstanden sind, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen erhoben.

Ausfertigungsvermerk: Die 1. Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide als Anlage 2 zur Satzung der Volkshochschule der Stadt Bargteheide wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Bargteheide, den 01.04.2021, Birte Kruse-Gobrecht, Bürgermeisterin

Ausnahmen
 

In Kursen und Seminaren, in denen stark wartungsabhängige Geräte eingesetzt werden, wird keine Ermäßigung gewährt. Lehrveranstaltungen, die ausschließlich für Kinder und Jugendliche eingerichtet sind, sind von der Ermäßigung ausgenommen.

Mindestteilnehmerzahl
 

Kurse können i.d.R. nur bei einer Mindestbeteiligung von 10 zahlenden Personen stattfinden. Trifft die VHS-Leitung im Einzelfall eine andere Entscheidung, kann eine Stundenkürzung oder Gebührenumlage erforderlich sein.

Teilnahmebescheinigungen
 

Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen bei regelmäßiger Teilnahme ausgestellt. Für Bescheinigungen aus zurückliegenden Semestern wird eine Gebühr von 2,50 € nach städtischer Gebührensatzung erhoben.

Hausordnung/Haftung
 

Das Rauchen in den Unterrichtsräumen und das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Für irgendwelche Schäden, Unfälle oder Verluste übernimmt die VHS keine Haftung. Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer/innen.